Carsten Theile, Wolfgang Eggert

Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62823-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64843-4

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Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften (3. Auflage)

8 Bilanz

8.1 Gliederung bei der kleinen Kapitalgesellschaft

Kleine Kapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 des § 266 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Bilanz der kleinen Kapitalgesellschaft kann also wie folgt aussehen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bilanz
A.
Anlagevermögen
A.
Eigenkapital
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
I.
Gezeichnetes Kapital
II.
Sachanlagen
II.
Kapitalrücklage
III.
Finanzanlagen
III.
Gewinnrücklagen
B.
Umlaufvermögen
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
I.
Vorräte
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
B.
Rückstellungen
III.
Wertpapiere
C.
Verbindlichkeiten
IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
E.
Passive latente Steuern
D.
Aktive latente Steuern
E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Da kleine Kapitalgesellschaften auf die Anwendung des § 274 HGB zu latenten Steuern verzichten können (§ 274a Nr. 4 HGB), verkürzt sich das Schema weiter. Die Posten D. auf der Aktivseite und E. auf der Passivseite fallen bei Nichtanwendung des § 274 HGB weg.

In ...

Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften

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