Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 14.01.2020 VIII R 4/17, BBK 13/2020 S. 597

Steuerrecht | Keine offenbare Unrichtigkeit bei nicht bearbeiteten Prüfhinweisen

Ein Steuerbescheid darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gem. § 129 AO berichtigt werden, wenn das Finanzamt im Anschluss an ein mechanisches Versehen (versehentliche Nichterfassung des erklärten Gewinns) die elektronisch generierten Prüf- und Risikohinweise nicht zum Anlass einer hinreichenden Überprüfung des Entwurfs des Steuerbescheids nimmt. Denn dann wird die offenbare Unrichtigkeit in Gestalt der versehentlichen Nichterfassung durch eine unzureichende Sachverhaltsermittlung überlagert, so dass § 129 AO nicht mehr greift. S. 598

Die [i]Finanzbeamtin glich die Angaben nicht ab Kläger hatten ihre Einkünfte vollständig erklärt, u. a. einen Gewinn des Ehemanns i. H. von ca. 128.000 €. Beim Einscannen der Angaben im Finanzamt unterblieb aber versehentlich eine Erfassung des Gewinns des Ehemanns...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen