Online-Nachricht - Donnerstag, 04.06.2020

Corona-Krise | Regierung beschließt Konjunkturpaket

Die Bundesregierung hat sich angesichts der Corona-Krise am auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Geplant ist u.a. eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze.

Aus steuerlicher Sicht sind u.a. die folgenden Maßnahmen geplant:

  • Absenkung der Umsatzsteuer: Vom 1. Juli an bis zum soll der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden (lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Hammerl in unserem NWB Experten-Blog).

  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll auf den 26. des Folgemonats verschoben werden.

  • Der steuerliche Verlustrücktrag soll - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. Es soll ein Mechanismus eingeführt werden, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Die Auflösung der Rücklage soll spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 erfolgen.

  • Degressive AfA: Als steuerlicher Investitionsanreiz soll eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt werden.

  • Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts: Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, soll das Körperschaftssteuerrecht modernisiert werden, u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

  • Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge: Im Rahmen einer "Sozialgarantie 2021" sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 % stabilisiert werden, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt werden.

  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden (im Jahr 2021 auf 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 auf 6,0 ct/kwh).

Hinweis:

Darüber hinaus plant die Regierung die Auszahlung eines einmaligen Kinderbonus i.H. von 300 € pro Kind. Für Alleinerziehende sollen die Freibeträge verdoppelt werden. Ferner will der Bund einen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen erhöhen, die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte ausgleichen und den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor stärken. Schließlich sollen 50 Milliarden Euro in ein Zukunftspaket u.a. mit steuerlicher Forschungsförderung für die Entwicklung von Quantencomputing und Künstlicher Intelligenz investiert werden.

Die Eckpunkte des Konjunkturpakets sind bspw. auf der Homepage der SPD veröffentlicht.

Die einzelnen Maßnahmen müssen nun noch umgesetzt werden, ein Gesetzentwurf liegt zurzeit () noch nicht vor.

Unsere gesamte Berichterstattung zur Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Quelle: Bundesregierung sowie SPD online (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-50117