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FG Hamburg 20.12.2019 6 K 114/18, IWB 11/2020 S. 410

FG Hamburg | Langfristiges Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr bei der Tonnagesteuer

(1) § 5a EStG setzt die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus. Das Tatbestandsmerkmal der „Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen im internationalen Verkehr“ gilt bei einem Steuerpflichtigen, der mehrere Schiffe besitzt, bezogen auf das einzelne Schiff, für das die Besteuerung nach dem Tonnagegewinn begehrt wird. (2) Veräußert ein Steuerpflichtiger, der mehrere Schiffe besitzt, ein Schiff, so gibt er damit zu erkennen, dass er das Schiff nicht (mehr) langfristig als Handelsschiff i. S. des § 5a EStG einsetzen will. Wird der schuldrechtliche Vertrag über die Veräußerung schon innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem erstmals alle übrigen Voraussetzungen des § 5a EStG für dieses Schiff vorlagen (Jahresfrist), so spricht ei...

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