Online-Nachricht - Mittwoch, 20.05.2020

Corona | Lohnfortzahlung für Eltern verlängert (Bundesregierung)

Um Eltern während der Corona-Pandemie mehr zu unterstützen, sollen sie künftig eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen erhalten. Das hat das Kabinett beschlossen. Die Regelung soll für Eltern gelten, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können.

Hintergrund: Für viele Eltern ist die aktuelle Lage eine große Bewährungsprobe: Kitas- und Schulen waren aufgrund der Corona-Maßnahmen lange Zeit geschlossen, es gab höchstens eine Notbetreuung. Nur schrittweise können die Einschränkungen gelockert werden. Um die Eltern noch stärker zu unterstützen, wird der Anspruch auf Lohnfortzahlung nun verlängert, wenn Eltern ihre Kinder Zuhause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Dauer der Lohnfortzahlung soll von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet werden.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Künftig besteht damit insgesamt ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung – jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen kann über mehrere Monate verteilt werden.

  • Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 % des Verdienstausfalls, maximal 2.016 EUR monatlich.

  • Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Hinweis

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Quelle: Bundesregierung.de Meldung v. 20.5.2020 (JT)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-48984