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Arbeitshilfe Januar 2024

Leasing Elektrofahrräder: Überlassung an Arbeitnehmer – Berechnungsprogramm

Marcus Hübner

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Leasing Elektrofahrräder: Überlassung an Arbeitnehmer

  • Stand Januar 2024 - Version 2024.0

  • Stand Februar 2023 - Version 2023.1

Für die Überlassung eines E-Bikes an Arbeitnehmer im Rahmen von Leasingvereinbarungen gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, die sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich unterschiedlich auswirken können.

Der Arbeitgeber hat die Wahl: Er kann seinen Arbeitnehmern ein E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, als Gehaltsumwandlung oder als Lohnerhöhung überlassen.

Dabei sollte die Versteuerung des geldwerten Vorteils, der für den Arbeitnehmer durch das auch zur privaten Nutzung überlassene E-Bike entsteht, bedacht werden: Wird eine Gehaltsumwandlung vereinbart und wird das E-Bike erstmals nach dem und vor dem dem Arbeitnehmer überlassen, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (= Sachlohn) im Kalenderjahr 2019 1 % der auf volle hundert Euro abgerundeten halbierten und ab dem 1 % der auf volle hundert Euro abgerundeten geviertelten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt.

Erfolgt die Überlassung dagegen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, führt dies ab dem Veranlagungszeitraum 2019 (derzeit befristet bis 2030) zu einem steuerfreien Vorteil im Sinne des § 3 Nr. 37 EStG.

Mit diesem Excel-Tool ermitteln Sie Schritt-für-Schritt die steuerlichen Auswirkungen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer und das abhängig davon, welche Vergütungsstruktur Sie gewählt haben.

Sie können die betragsmäßige ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Folgen sowie die Auswirkung auf den Arbeitslohn des Arbeitnehmers direkt entnehmen.

Dabei wird auch eine Prüfung der verkehrsrechtlichen Einordnung des Elektrofahrrads zur Verfügung gestellt. Resultierend hieraus ergibt sich die Einordnung des Elektrofahrrads und ob die Voraussetzungen des § 63a Abs. 2 Sätze 1 und 2 StVZO erfüllt sind.

Zur schnellen Einordnung und Orientierung des Sachverhaltes erhalten Sie einen Überblick über die von der Arbeitshilfe abgedeckten Arten der vertraglichen Gestaltung.

Hierauf bauen die weiteren Tabellenblätter des Excel-Tools auf und sie können die Berechnung individuell in separaten Reitern für eine Gehaltsumwandlung, Lohnerhöhung, zusätzliches Entgelt und eine Sonderrechtsbeziehung außerhalb des Arbeitsvertrages vornehmen.

Für die Gehaltsumwandlung werden als erstes die erforderlichen Rahmendaten wie Angaben zum Elektrofahrrad, die Leasingraten und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgefragt.

Im zweiten und dritten Punkt werden die steuerlichen Folgen beim Arbeitgeber beleuchtet und hieraus ergebend die Auswirkungen auf den Arbeitslohn des Arbeitnehmers.

Im Einzelnen können für die Gestaltung

  • eine Prüfung der Zuordnung des Leasinggegenstandes vorgenommen,

  • die ertragsteuerlichen Auswirkungen berechnet und

  • ggf. die umsatzsteuerlichen Auswirkungen betrachtet werden.

Das Tool bietet Ihnen verschiedene Variantenrechnungen und eine Grundlage für die optimale Dokumentation.

Durch die integrierte Mandantenmaske lassen sich die Daten leicht zuordnen und griffbereit abspeichern.

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