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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 R 670/19

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte als Träger der Versorgungslast an die Klägerin als Träger der Rentenversicherung Aufwendungen aufgrund von Rentenzahlungen zu erstatten hat, die durch Entscheidung des Familiengerichts begründet worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAH-47405

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.02.2020 - L 16 R 670/19

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