Arbeitshilfe Juli 2021

Biersteuer: Anwendung der Steuerermäßigung gem. § 2 Abs. 2 BierStG nur auf Steuerlager?

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Setzt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes des § 2 Abs. 2 BierStG auf im Brauverfahren durch eine unabhängige Brauerei hergestelltes Bier voraus, dass eine Erlaubnis als Steuerlagerinhaber (§ 5 BierStG) vorliegt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB XAAAH-46725