Arbeitshilfe Juli 2021

Keine Haftungsbeschränkung nach § 1975 BGB auf den Nachlass bei Veräußerung einer Arztpraxis durch einen nicht approbierten Erben?

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Sind Steuerschulden aus einem Veräußerungsgewinn, der durch eine rechtsgeschäftliche Veräußerung einer im Erbwege erworbenen freiberuflichen Praxis entstanden ist, als Eigenschuld des Erben oder als Erbfallschuld zu qualifizieren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB NAAAH-46724