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FG Nürnberg 27.11.2018 2 K 54/16, BBK 11/2020 S. 508

Umsatzsteuer | Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung bei zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer

Die Berichtigung der Umsatzsteuer, die zu Unrecht in einer Rechnung gem. § 14c Abs. 2 UStG ausgewiesen worden ist, muss in dem Besteuerungszeitraum vorgenommen werden, in dem das Steueraufkommen nicht mehr gefährdet ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Außenprüfung beim Rechnungsempfänger dessen Vorsteuerabzug verhindert. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung kommt es nicht an.

B [i]Rechnungen über Scheinlieferungen verpachtete nicht existente Yachten an C und stellte dies dem C mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer i. H. von ca. 600.000 € in den Jahren 2006 und 2007 in Rechnung. Das für C zuständige Finanzamt hatte in zwei Außenprüfungen für die Jahre 2006 bis 2010 die Vorsteuer des C nicht anerkannt, so dass C die Vorsteuer im Jahr 2010 zurückgezahlt hat. Im Jahr 2011 geriet B in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter de...

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