Online-Nachricht - Freitag, 03.04.2020

Coronavirus | Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen - Thüringen

Die Bundesländer haben bezogen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend einheitliche auf die Corona-Krise reagiert. Dennoch gibt es in jedem Bundesland einige Besonderheiten. Daher haben wir die Maßnahmen für Sie nach Bundesländern sortiert; hier für Thüringen.

Fristverlängerung für steuerberatende Berufe

Das Thüringer Finanzministerium hat die Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 verlängert. Fristverlängerungsanträgen wird ohne Prüfung eines Verschuldens rückwirkend vom - zunächst bis zum - stattgegeben.

Fristverlängerungsanträge in Bezug auf Steueranmeldungen, insbesondere für die Lohn- und Umsatzsteuer, werden einzelfallbezogen, aber unter Berücksichtigung der aktuellen besonderen Situation großzügig bearbeitet (vgl. Thüringer Finanzministerium Pressemitteilung vom 24.3.2020).

Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen

Das Formular des Thüringer Finanzministerium finden Sie auf dessen Homepage. Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Die Finanzämter planen die eingehenden Anträge zügig abzuarbeiten. Es wird durch die Finanzämter grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt oder dass ein ggf. erteilter Lastschrifteinzug nicht durchgeführt wird sowie dass keine Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.

Hinweis: Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die zuständige Gemeinde zu richten.

Zugang zu Finanzämtern und Gerichten

Die Servicestellen der Thüringer Finanzämter werden für den Besucherverkehr bis auf weiteres geschlossen. Die Finanzämter arbeiten jedoch regulär. Bei Fragen können sich Steuerpflichtige wie gewohnt telefonisch an die Finanzämter wenden. Es ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 länger dauern wird als gewöhnlich (vgl. Thüringer Finanzministerium Pressemitteilung vom 2.4.2020).

Auch der Zugang zu den Gerichten soll auf ein Minimum reduziert werden. Eilbedürftige Verfahren, werden allerdings weiterhin durchgeführt (vgl. Online-Nachricht v. 18.3.2020).

Hilfen für Unternehmen / Arbeitgeber

Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert. Das Thüringer Finanzministerium ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

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Quelle: Thüringen online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-45525