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NWB Nr. 13 vom Seite 945 Fach 29 Seite 1508

Bundes-Angestelltentarifvertrag

von Regierungsdirektor a. D. Manfred Petin, Düsseldorf

Ergebnisse der Lohnrunde 2002/2003

I. Tariferhöhung

Am haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes u. a. darauf geeinigt, für den Geltungsbereich des BAT-West die Grundvergütungen und die Ortszuschläge in drei Stufen zu erhöhen, und zwar

  • für die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis IVa bzw. Kr. I bis Kr. XI ab um 2,4 v. H. (Hinweis: Für die Angestellten der Vergütungsgruppen III bis I bzw. der Vergütungsgruppen Kr. XII und Kr. XIII tritt diese Erhöhung erst am in Kraft);

  • ab um weitere 1,0 v. H. und

  • ab (bis mindestens ) um weitere 1,0 v. H.

II. Sonstiges

Im März 2003 erhalten die Angestellten, die am schon und im Februar 2003 noch in demselben Arbeitsverhältnis standen, einmalig eine Zahlung von 7,5 v. H. der monatlichen Bruttovergütung, maximal 185 €. Im November 2004 erhalten die Angestellten eine weitere Einmalzahlung von 50 €. Die Zuwendung in der derzeitigen Höhe bleibt bis zum eingefroren.

III. Besondere Entlastungsfaktoren

Der Aufstieg in den Lebensaltersstufen in der Zeit vom bis wird befristet für 12 Monate nur zur Hälfte realisiert (d. h. der Unterschiedsbetrag zur nächsten Stufe wird nur zur Hälfte gezahlt).

Der Termin für die Auszahlun...

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Bundes-Angestelltentarifvertrag

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