Online-Nachricht - Donnerstag, 02.04.2020

Coronavirus | Formulare zur Beantragung von Steuererleichterungen (Landesfinanzbehörden)

Die Landesfinanzbehörden geben vermehrt Antragsformulare für die Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bekannt. Hier finden Sie eine Sammlung der bisher veröffentlichten Formulare.

Bayern

Das Formular wurde auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern veröffentlicht.

Nordrhein-Westfalen

Der Antrag wurde auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW veröffentlicht.

Mecklenburg-Vorpommern

Der Musterantrag wurde auf der Homepage des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Rheinland-Pfalz

Den Antrag ist auf der Homepage des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz zu finden.

Niedersachsen

Eine Vorlage zur Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Finanzministeriums.

Bremen

Das Formular des Senators der Finanzen Bremen finden Sie auf der entsprechenden Homepage.

Thüringen

Das Formular des Thüringer Finanzministerium finden Sie auf dessen Homepage.

Baden-Württemberg

Das Antragsformular für die Finanzämter in Baden-Württemberg finden Sie auf deren zentraler Homepage.

Brandenburg

Das Ministerium der Finanzen Brandenburg stellt ebenfalls einen entsprechenden Antrag zur Verfügung.

Sachsen

Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht ein Antragsformular zur Verfügung.

Sachsen-Anhalt

Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist in seinen FAQ darauf hin, dass der Antrag formlos gestellt werden kann.

Saarland

Auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Europa finden Sie die folgenden Antragsformulare:

Hamburg

Die Hamburger Finanzbehörden stellen auf ihrer Homepage folgende Formulare zur Beantragung von Steuererleichterungen bereit:

Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Sie können allerdings in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Hessen

Die Steuererleichterungen können in Hessen formlos beantragt werden. Betroffene wenden sich dazu wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das zuständige Finanzamt. Betroffene können ihr Anliegen auch formlos als E-Mail an die Poststelle des zuständigen Finanzamtes schicken (vgl. Finanzämter Hessen Pressemitteilung vom 16.3.2020).

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

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Quelle: Landesfinanzbehörden online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-44911