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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 4 vom Seite 11

Haftung des Arbeitgebers

Rechtsgrundlagen und Gestaltungsfragen

Dr. Henning-Alexander Seel

Der Begriff „Arbeitgeberhaftung“ beschreibt die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitgebers. Es geht um die Frage, ob überhaupt und ggf. in welchem Umfang ein Arbeitgeber für Schäden verantwortlich gemacht werden kann. Nachstehend sollen die allgemeinen Grundsätze unter Berücksichtigung der Rechtsprechungsgrundsätze sowie die speziellen Regelungen gem. §§ 104 ff. SGB VII untersucht werden.

I. Allgemeine Grundlagen

Das Arbeitsverhältnis stellt ein Schuldverhältnis i. S. von § 611 BGB dar. Daher finden im Grundsatz die allgemeinen Regelungen des Schuldrechts Anwendung. Wenn durch ein schuldhaft pflichtwidriges Verhalten des Arbeitgebers ein Schaden entsteht, hat er diesen zu ersetzen. Dies folgt aus § 280 Abs. 1 BGB. Zudem kommen §§ 823 ff. BGB sowie besondere Tatbestände (z. B. § 7 StVG) als Anspruchsgrundlagen in Betracht.

In zeitlicher Hinsicht reicht die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Verschulden bei Vertragsanbahnung) bis zur Beendigung, z. T. auch noch nachwirkend (u. a. Haftung wegen unrichtiger Auskünfte).

II. Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer

Im Allgemeinen kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn

  • der Arbeitge...

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