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NWB Nr. 5 vom Seite 337 Fach 29 Seite 1159

Änderungen in der Beamtenbesoldung 1995

von Lutz Renner, Bonn

Inkrafttreten: Besoldungsänderung: .

I. Besoldungserhöhung

1. Lineare Erhöhung

Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1994 v. (BGBl I S. 2229) mit Wirkung vom , für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 und die Besoldungsordnungen B, C sowie R mit Wirkung vom angehoben worden. Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland sieht das BBVAnpG eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab um 3,2 % vor. Dies gilt auch für die Amtszulagen. Wie in den vergangenen Jahren sind in die lineare Anpassung auch die allgemeine Stellenzulage (Vorbem. Nr. 27 BBes A und B), die Sicherheitszulagen (Vorbem. Nr. 8, 8a und 8b), die Polizeizulage (Vorbem. Nr. 9), die Feuerwehrzulage (Vorbem. Nr. 10) und die Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten (Vorbem. Nr. 12) einbezogen.

Für den Monat April 1995 wird eine Einmalzahlung von 140 DM gewährt. Versorgungsempfänger erhalten als Einmalzahlu...

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