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NWB Nr. 19 vom Seite 1831 Fach 27 Seite 5131

Schadenshaftung und Haftungsausschluss für Unternehmer und Versicherte bei Arbeitsunfällen

von Dr. Wolfgang Ricke, Hauptgeschäftsführer a. D. der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft, Berlin

I. Allgemeines

Arbeitsunfälle sind Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 SGB VII), für die die Unfallversicherungsträger (überwiegend die Berufsgenossenschaften) Entschädigung leisten. Weiterer Versicherungsfall sind die Berufskrankheiten (§ 9 SGB VII). Sie spielen für das hier angesprochene Thema kaum eine Rolle. Daher wird im Folgenden nur von Arbeitsunfällen gesprochen; für Berufskrankheiten gilt aber dasselbe. Was Arbeitsunfälle sind, ist in erläutert (zu Berufskrankheiten s. ), ebenso der Kreis der versicherten Personen, also derjenigen, die einen Arbeitsunfall erleiden können. Dies sind nicht nur Arbeitnehmer (AN), sondern eine Vielzahl anderer Personen, z. B. Schüler, Kinder in Kindergärten und ehrenamtlich Tätige in bestimmten Bereichen. Auf Haftungsfragen bei ihnen wird wegen bestimmter Besonderheiten am Schluss des Beitrags (Ziff. VIII) nur kurz und beispielhaft eingegangen.

Verursacher von Arbeitsunfällen können Dritte sein, z. B. andere Verkehrsteilnehmer, Kunden, die aufgesucht werden oder deren AN, aber auch der eigene Arbeitgeber (Unternehmer) oder Kollege. Dies kann einen zivilr...

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