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NWB Nr. 38 vom Seite 3519 Fach 27 Seite 5027

Arbeitslosengeld nach Arbeitsaufgabe

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

I. Grundsätzliches

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die - von dem Bundeszuschuß bei defizitärem Haushaltsjahresabschluß abgesehen - durch Beiträge der nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts versicherten Arbeitnehmer (AN) und ihrer Arbeitgeber (ArbG) finanziert wird. Wer als für den Fall der Arbeitslosigkeit Versicherter den Schadenfall schuldhaft herbeigeführt hat, kann grundsätzlich nicht erwarten, daß die Gemeinschaft der Beitragszahler für ihn eintritt. In einem solchen Falle wäre es dem Wesen einer Risikoversicherung entsprechend konsequent, die Leistung so lange zu versagen, wie die Arbeitslosigkeit auf die freiwillige Arbeitsaufgabe zurückzuführen ist. Dieser Grund verliert jedoch mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit an ursächlicher Bedeutung, und als entscheidende Ursache der Beschäftigungslosigkeit tritt mehr und mehr die ungünstige Arbeitsmarktlage in den Vordergrund. Dieser Wechsel der Kausalität wird um so früher erkennbar, wenn sich der Arbeitslose intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Inwieweit danach die Dauer der Arbeitslosigkeit im Einzelfall von dem Arbeitslosen verursacht ist, ließe si...

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