Dokument Eindeutigkeitsgebot und Abfindungsklausel bei Pensionszusagen - Anmerkungen zu dem BFH-Beschluss vom 10.7.2019 - XI R 47/17 und BFH-Urteil vom 23.7.2019 - XI R 48/17
- Besitzen Sie das Produkt bereits, melden Sie sich an.
- Alternativ nutzen Sie Ihren Freischaltcode.
- Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.
Dokumentvorschau
Eindeutigkeitsgebot und Abfindungsklausel bei Pensionszusagen
Anmerkungen zu dem und
Der BFH hat sich zum Eindeutigkeitsgebot insbesondere bei Abfindungsklauseln in Pensionszusagen geäußert. Übereinstimmend, u. a. mit dem Beschluss vom , bestätigt der BFH, dass Pensionszusagen auch nach der Einführung des Eindeutigkeitsgebots in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG einer Auslegung anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln zugänglich sind. Sind Angaben zur versicherungsmathematischen Ermittlung eines Abfindungsbetrags in Pensionszusagen hingegen nicht eindeutig und schriftlich festgehalten und lassen sich diese auch nicht durch Auslegung des Wortlauts ermitteln, besteht die Gefahr der steuerlichen Nichtanerkennung der Pensionsrückstellung.
Eine Pensionsrückstellung darf u. a. gem. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG nur gebildet werden, wenn die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und eindeutige Angaben hinsichtlich der Art, Form, Voraussetzung und Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen enthält (sog. Eindeutigkeitsgebot gem. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Abfindungsklauseln in Pensionszusagen sind auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn sich fehlende ausdrückliche Parameter zur Berechnung der Abfindungshöhe nur durch Aus...