Anrechnungsverfahren; Gewinnausschüttung; Halbeinkünfteverfahren
Rechtsfrage
Wann liegt ein den gesellschaftsvertraglichen Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss vor?
Beruht im Streitfall die im Jahr 2001 erfolgte Gewinnausschüttung auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss und fällt diese daher noch in den Anwendungsbereich des Anrechnungsverfahrens (§ 27 Abs. 3 Satz 1 KStG 1999 i.d.F. vom i.V.m. § 34 Abs. 10a Nr. 1 KStG 1999 i.d.F. vom ) oder handelt es sich um eine andere Ausschüttung, die bereits zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens führt (§ 27 Abs. 3 Satz 2 KStG 1999 i.d.F. vom i.V.m. § 34 Abs. 10a Nr. 2 KStG 1999 i.d.F. vom )?
Gesetze: KStG § 27 Abs 3 S 1, KStG § 27 Abs 3 S 2, KStG § 34 Abs 10a S 1 Nr 1, KStG § 34 Abs 10a S 1 Nr 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.01.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
NAAAH-40402