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NWB Nr. 3 vom Seite 101 Fach 27 Seite 3741

Änderungen in der Rentenversicherung 1991

von Prof. a. D. Günther Schmid, Stuttgart

Geltungsbereich: Bisheriges Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die Rechengrößen, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im vorvergangenen Jahr orientieren, werden aufgrund der Lohnzuwachsrate 1989 wie folgt aktualisiert:

I. Rechengrößen für die Rentenberechnung

Das durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt aller Versicherten der Arbeiterrentenversicherung und der Angestelltenversicherung für das Kalenderjahr 1989 beträgt 40 063 DM und der Versicherten der knappschaftl. RV 40 486 DM. Beim Eintritt des Versicherungsfalles im Kalenderjahr 1991 ist dieses durchschnittl. Bruttoarbeitsentgelt auch dem für 1990 und 1991 erzielten Bruttoarbeitsentgelt des Versicherten gegenüberzustellen.

Die allgemeine Bemessungsgrundlage in der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung beträgt für Versicherungsfälle, die in der Zeit vom bis eintreten, 31 661 DM und in der knappschaftl. RV 31 995 DM. Die allgemeine Bemessungsgrundlage für Versicherungsfälle, die in der Zeit vom 1. 7. 91 bis eintreten beläuft sich in der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicheriung auf 33 181 DM und in der knappschaftl. RV auf 33 531 DM.

Es belaufen sich der Kinderzuschuß zur...

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