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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 1 K 1683/18 EFG 2020 S. 843 Nr. 12

Gesetze: EStG § 21

Keine Berücksichtigung von Werbungskosten bei Einkünften einer KG aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen eines Mehrgenerationenprojekts bei lediglich kostendeckender Miete

Leitsatz

Wird in einem Gesellschaftsvertrag, dessen Gegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs eines Wohnhausgrundstücks im Rahmen eines Mehrgenerationenprojekts ist, bestimmt, dass die in den Projekt wohnenden Kommanditisten lediglich einen monatlichen Beitrag zur Deckung des Kapitaldienstes und der Bewirtschaftungskosten (Kostenmiete) zu leisten haben, so dass aus den Mieteinnahmen der dauerhaft in dem Projekt wohnenden Kommanditisten kein Überschuss der Mieteinnahmen über die Ausgaben bzw. Kosten zu erwarten ist, so können bei der Ermittlung der Einkünfte der KG aus Vermietung und Verpachtung die Werbungskosten nicht anteilig berücksichtigt werden, da es insoweit an einer Einkünfterzielungsabsicht fehlt.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 6 Nr. 13
DStRE 2020 S. 395 Nr. 7
EFG 2020 S. 843 Nr. 12
EStB 2020 S. 409 Nr. 10
DAAAH-40184

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 03.12.2019 - 1 K 1683/18

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