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StuB Nr. 2 vom Seite 52

Say on Pay, Fee Caps und Vergütungsbericht nach dem ARUG II

Eine kritische Würdigung zur Regulierung der Managerbezüge

Prof. Dr. Patrick Velte

Nach langer Diskussion hat der Bundestag am das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Hierbei hatte sich der Bundestag auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) vom Vortag gestützt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Wenngleich das ARUG II zum in Kraft getreten ist, gelten die zentralen Neuregelungen erstmals ab dem Geschäftsjahr 2021. Gegenüber dem Regierungsentwurf (RegE) lassen sich weitreichende Verschärfungen zur Vorstandsvergütung in der Finalfassung des ARUG II identifizieren, welche Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind. Zudem erfolgt eine kritische Würdigung, inwiefern die Neuerungen zur Höhe und Struktur der Vergütung, zum Say on Pay und zum Vergütungsbericht nach dem ARUG II zu einer Stärkung der Qualität der Corporate Governance in Deutschland führen.

Lüdenbach, Vergütungsbericht und sonstige abschlussnahe Regelungen des ARUG II, StuB 1/2020 S. 1 NWB ZAAAH-37716

Kernfragen
  • Wie verändert das ARUG II die Corporate Governance bei börsenno...

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30 Tage

Seiten: 8
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Say on Pay, Fee Caps und Vergütungsbericht nach dem ARUG II

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