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NWB Nr. 23 vom Seite 1855 Fach 26 Seite 2925

Die Scheinselbständigkeit im Arbeitsrecht

von Richter am Arbeitsgericht Dr. Armin Frölich, Nürnberg

I. Problem der Scheinselbständigkeit

1. Erscheinungsformen und Verbreitung

Der Begriff der sog. Scheinselbständigkeit ist in aller Munde. Die Gründe dafür sind vielfältiger Natur. Zahlreiche Unternehmen sind aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Erwägungen bestrebt, die aus Arbeitnehmern bestehende Stammbelegschaft möglichst gering zu halten. Eine verschärfte Wettbewerbs- und Arbeitsmarktsituation hat im Zuge einer Deregulierung der Beschäftigung zu einem Anstieg der Scheinselbständigkeit geführt. Dabei ist eine Scheinselbständigkeit insbesondere im Bereich der Medien, des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs, des Handels, im Baugewerbe und der Gastronomie anzutreffen, ohne auf diese Bereiche beschränkt zu sein. Verläßliche Zahlen zum Umfang der Scheinselbständigkeit gibt es naturgemäß nicht. Nach einer empirischen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg beträgt die Zahl der scheinselbständig Beschäftigten, hochgerechnet auf die Bundesrepublik Deutschland, je nach Definition der Scheinselbständigkeit, zwischen 180 000 und knapp 700 000 Er...

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