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BMF 02.12.2019 IV A 4, StuB 1/2020 S. 32

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2019

Nachstehend werden die für das Jahr 2019 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben:

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Stpfl. die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 AO).

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess-oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu.

  4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Pers...

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