Online-Nachricht - Mittwoch, 18.12.2019

Einkommensteuer | Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten (FG)

Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen ().

Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Kläger war bei einem Lizenzfußballverein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender "Sky" als Werbungskosten geltend. Er gab an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben.

Im ersten Rechtsgang lehnte das FG Düsseldorf den Werbungskostenabzug ab (Urteil vom - 15 K 1712/15 E). Zielgruppe des Pakets "Fußball Bundesliga" sei kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit. Die entsprechenden Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher - wie bei dem Bezug einer Tageszeitung - immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger ein berufliches Interesse daran habe.

Im anschließenden Revisionsverfahren folgte der BFH dem Ansatz des Finanzgerichts, dass das Sky-Bundesliga-Abo mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung vergleichbar sei, nicht. Der BFH entschied, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten sein können, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde (). Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine entsprechende Nutzung möglich (s. hierzu Weiss, , Paus, NWB Online, Stand 17.05.2019 sowie unsere Online-Nachricht v. 8.5.2019). Das Verfahren wurde zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Im zweiten Rechtsgang gab das FG Düsseldorf der Klage nach einer umfassenden Beweiswürdigung statt:

  • Der Kläger hat das Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt.

  • Er hat für seine Trainertätigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler sowie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch geschult.

  • Den Inhalt des Fußball-Pakets hat der Kläger allenfalls in einem unbedeutenden Umfang privat angeschaut.

Hinweis:

Der Volltext der Entscheidung ist in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze

Quelle: FG Düsseldorf, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-38324