Arbeitshilfe Februar 2020

Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzter nicht umsatzsteuerbar - Vorsteuerabzug des Urheberrechtsinhabers aus den Rechnungen für Beratungsleistungen einer von ihm beauftragten Rechtsanwaltskanzlei zur Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen im Auftrag - Abgrenzung der Rechtslage nach Urheberrecht und nach Wettbewerbsrecht

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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAH-37888