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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 2083/18

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Einkünfteerzielungsabsicht bei schriftstellerischer Tätigkeit

Leitsatz

1. Positive Einkünfte aus einer schriftstellerischen Tätigkeit lassen sich vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen, so dass sich allein aus der Tatsache einer über mehrere Jahre anhaltenden Verlusterzielung nicht der Schluss auf das Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht ziehen lässt.

2. Verluste während der Anlaufzeit sind jedoch dann steuerlich unberücksichtigt zu lassen, wenn die schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht um des Erwerbes willen betrieben wird, weil es dem Verfasser allein darauf ankommt, Erkenntnisse, Ideen oder Auffassungen möglichst weitreichend zu übermitteln.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 6 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2020 S. 11
QAAAH-37865

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 18.09.2019 - 3 K 2083/18

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