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NWB Nr. 28 vom Seite 2177 Fach 25 Seite 2049

Neue ERP-Richtlinien für betriebliche Umweltschutzinvestitionen

von Rechtsanwalt Chr. Hoffmann, Villingen-Schwenningen

(BAnz Nr. 63 v. 4. 4. 1991 S. 2370).

Durch die Neufassung der ERP-Richtlinien v. werden die bisherigen ERP-Darlehensprogramme aufgehoben. Mit der Bekanntgabe der neuen Richtlinien wurde auf die seit dem Einigungsvertrag vom veränderte wirtschaftliche Situation in den alten und neuen Bundesländern reagiert. Konsequenterweise wurden deshalb die Richtlinien auch in ERP-Programme West und in ERP-Programme Ost aufgeteilt. Im Anschluß an NWB F. 25 S. 2041 werden nachfolgend die geänderten ERP-Richtlinien für die Umweltschutzinvestitionen im Überblick dargestellt.

I. Die Allgemeinen Vergabe-Richtlinien

Beiden Programmen - für West und Ost - gemeinsam sind die Allgemeinen Vergabe-Richtlinien (a. a. O. Anlage 1). Diese haben gegenüber den früheren Vergabe-Richtlinien keine grundlegende Änderung erfahren. Lediglich die Laufzeit von ERP-Darlehen wurde bei der Vergabe für Bauten von vorher 15 auf jetzt höchstens 20 Jahre verlängert (a. a. O. Anlage 1 Nr. 2). Erwähnenswert und in Ergänzung zu den in NWB F. 25 S. 2042 dargestellten Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe der zweckgebundenen ERP-Mittel sind die den Antragsunterlagen mitzuliefernden Angaben (a. a. O. Anlage...

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