Bewertung | Vervielfältiger zur Bewertung lebenslanger Nutzungen und Leistungen für 2020 (BMF)
Das BMF äußert sich zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab ().
Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (ImA)
Fundstelle(n):
NWB CAAAH-37044