Tobias Teutemacher

Handbuch zur Kassenführung

3. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77863-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65313-1

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Handbuch zur Kassenführung (3. Auflage)

XVII. Verzeichnis wichtiger BMF-Schreiben

I. Anwendungserlass zu § 146 AO

Neufassung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom ; Anwendungserlass zu § 146 AO

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom (BGBl 2016 S. 3152) ist § 146 Abs. 1 AO neu gefasst worden. Diese Änderung ist am in Kraft getreten. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146 AO wird daher neu gefasst.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das (BStBl 2018 I S. 699) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung die Regelung zu § 146 AO wie folgt gefasst:

AEAO zu § 146 – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen:

1. Allgemeines

1.1 Nur der ordnungsmäßigen Buchführung kommt Beweiskraft zu (§ 158 AO). Verstöße
gegen die Vorschriften zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen (§§ 140 bis 147 AO) können z. B. die Anwendung von Zwangsmitteln nach § 328 AO, eine Schätzung nach § 162 AO oder eine Ahndung nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 AO zur Folge haben. Die Verletzung der Buchführungspflichten ist unter den Voraussetzungen der §§ 283 und 283b StGB (sog. Insolvenzstraftaten) strafbar.

1...BStBl 2014 I S. 1450

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