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NWB Nr. 2 vom Seite 99 Fach 21 Seite 1217

Die Regelungen zum Insiderhandel nach dem Wertpapierhandelsgesetz

von Thomas Matusche, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Köln

I. Das Wertpapierhandelsgesetz

Mit dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem wichtigsten Teil des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes, hat der Gesetzgeber neben anderen Vorschriften erstmals in Deutschland eine gesetzliche Regelung über den Wertpapierhandel durch ”Insider” geschaffen. Hauptziel des Gesetzes ist es, das Funktionieren des deutschen Kapitalmarktes zu sichern und so das Vertrauen der in- und ausländischen Anleger zu stärken (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6679 S. 33 f.). Hierzu dienen neben der Reglementierung des Insiderhandels (§§ 12 bis 20) die Einführung bestimmter Mitteilungs- und Meldepflichten bei Veränderungen der Stimmrechtsanteile an börsennotierten Gesellschaften (§§ 21 bis 30) und die Festlegung von Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (§§ 31 bis 37). Mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wurde eine Behörde zur Börsenaufsicht und zur Überwachung der Einhaltung der neuen Bestimmungen geschaffen (§§ 3 bis 11). Mit der Verkündung des WpHG kam der Gesetzgeber - wenn auch verspätet - seiner Pflicht nach, die EG-Insider-Richtlinie vom 13. 11. 1989 (ABl Nr. L 334 S. 30) in nationales Recht umzusetzen (vgl. hierzu Sie...

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