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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 1582/19

Gesetze: SGG § 172 Abs. 2; ZPO § 406 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Entscheidung über das Befangenheitsgesuch unterliegt der Beurteilung des Berufungsgerichts, da sie zwar gemäß § 172 Abs. 2 SGG nicht anfechtbar, aber nicht unanfechtbar im Sinne von § 202 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 512 ZPO ist.

Fundstelle(n):
UAAAH-35885

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.10.2019 - L 6 U 1582/19

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