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NWB Nr. 12 vom Fach 21 Seite 875

ABC der Versicherungen

neu bearbeitet von Dipl.-Betriebswirt Gerhard Pagels, Hannover

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West)

Abkürzungen: AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen, RV = Rentenversicherung, Ver = Versicherer, Vers = Versicherung, VN = Versicherungsnehmer.

Seit der letzten Darstellung des ABC der Versicherungen im Jahre 1974 haben sich in vielen Versicherungszweigen zahlreiche Änderungen ergeben, die eine erneute gründliche Überarbeitung erforderlich machten. Dabei wurde jedoch an dem Ziel festgehalten, dem Leser innerhalb der Hauptgliederung in Personen- und Schadensversicherung einen schnellen Informationseinstieg an Hand aus der Tagespraxis geläufiger Stichworte zu ermöglichen.

I. Personenversicherung (PV)

Unter diesem Begriff werden regelmäßig die Kranken- (KV), Lebens- (LV) und Unfallversicherung (UV) zusammengefaßt.

1. Private Krankenversicherung (PKV)

Die PKV umfaßt 2 Hauptangebote: Die Krankheitskostenvers (KKV) und die Kranken-Tagegeldvers (KTV).

a) Krankheitskostenversicherung: Sie umfaßt den Ersatz der Kosten ärztlicher und zahnärztlicher Heilmaßnahmen und Heilbehandlungen einschl. der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Die Behandlungen können stationär oder ambulant erfolgen. Bei der Krankhei...

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