Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

5. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-65345-2

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten

Thomas Egner, Patrick Geißler (Oktober 2020)
Hinweis:

H 26a EStH.

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Ehegatten-Veranlagung ab VZ 2013, Übersicht, NWB IAAAE-27169.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck, Bedeutung der Vorschrift und Geltungsbereich

1§ 26a EStG regelt die Besteuerung von Ehegatten im Fall der Einzelveranlagung. Die Norm ist ausschließlich in den Fällen anwendbar, in denen die Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 EStG er­füllt sind und einer oder beide Ehegatten die Einzelveranlagung wählen. Die Norm findet nur auf unbeschränkt Steuerpflichtige Anwendung, da nur diese unter den Voraussetzungen des § 26 EStG gemeinsam veranlagt werden können. Sofern ein Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, sind beide Ehegatten gem. § 25 Abs. 1 EStG einzeln zu veranlagen. § 26a EStG ist Teil einer Rechtsfolgenverweisung. Die Wahl zur Einzelveranlagung bedingt die Besteuerung nach § 32a Abs. 1 EStG.

  • Absatz 1 hat klarstellende Bedeutung für die Einkünftezurechnung auf die Ehegatten.

  • Absatz 2 regelt die Frage der Aufteilung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

  • Absatz 3 ermächtigt den Gesetzgeber mit Zustimmung...

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