Online-Nachricht - Freitag, 15.11.2019

Gesetzgebung | Steuerrechtliche Umsetzung des Klimaschutzprogramms (Bundestag)

Der Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (BT-Drucks. 19/14338) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Vorhaben muss nun noch den Bundesrat passieren.

Die wesentlichen Regelungen:

  1. Förderung energetischer Gebäudesanierung: Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom bis zum durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.

    Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

  2. Anhebung der Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie: Zur Entlastung der Pendler soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um fünf auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ dazu sollen geringverdienende Pendler, die innerhalb des Grundfreibetrags liegen, eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser erhöhten Pauschale wählen können.

    Die Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und die Gewährung einer Mobilitätsprämie sind befristet für die Zeit vom bis zum .

  3. Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr: Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Diese Regelung gilt unbefristet.

  4. Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Windparks: Gemeinden sollen bei der Grundsteuer einen besonderen Hebesatz auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können. Dadurch werden sie als Ausgleich für damit verbundenen Aufwand an den Erträgen beteiligt. Auch diese Regelung soll dauerhaft wirken, so dass eine Befristung nicht in Betracht kommt.

Hinweis:

Ebenfalls in 2./3. Lesung beschlossen hat der Bundestag das "Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes" (BT-Drucks. 19/14339, Beschlussempfehlung BT-Drucks. 19/15126 und Bericht BT-Drucks. 19/15239 des Finanzausschusses). Damit soll die Luftverkehrsteuer ab dem für innereuropäische Ziele um 5,53 € auf 13,03 € steigen. Für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometern ist eine Erhöhung um 9,58 € auf 33,01 € vorgesehen. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 € fällig werden (17,25 € mehr als bisher). Auch diesem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.

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Quelle: Bundesregierung sowie Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-35085