Online-Nachricht - Montag, 11.11.2019

Umsatzsteuer | Neue Vorschriften zur Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr (Europäische Kommission)

Am vereinbarten die Mitgliedstaaten neue EU-Mehrwertsteuervorschriften zur Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr. Durch die neuen Regelungen sollen Betrugsbekämpfungsbehörden erstmals Zugang zu Daten zu Online-Einkäufen erhalten. Außerdem soll u.a. der Verwaltungsaufwand für KMU verringert werden.

MwSt-Zahlungsdaten zur Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr

Zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr sollen Betrugsbekämpfungsexperten in den EU-Mitgliedstaaten Zugang zu mehrwertsteuerrelevanten Daten von Intermediären (z.B. Kreditkartenunternehmen) erhalten, über die mehr als 90 % der Online-Einkäufe in der EU abgewickelt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, den Behörden der Mitgliedstaaten bestimmte Zahlungsdaten zu grenzüberschreitenden Verkäufen zur Verfügung zu stellen, die dann von Betrugsbekämpfungsexperten (dem „Eurofisc-Netz“) eingesehen und analysiert werden können.

So sollen Online-Verkäufer aus der EU und aus Drittländern, die ihren Mehrwertsteuerpflichten nicht nachkommen, identifiziert werden. Die neuen Vorschriften müssen vom Europäischen Parlament bestätigt werden, bevor sie im Januar 2024 in Kraft treten.

Einfachere Mehrwertsteuervorschriften für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

Ziel der neuen Vorschriften ist die Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie für kleine Unternehmen und die Schaffung von gleichen Wettbewerbsbedingungen unabhängig vom Sitz des Unternehmens in der EU.

Demnach gilt für den Inlandsumsatz künftig ein einheitlicher Schwellenwert von 85.000 € für Unternehmen, die nur in ihrem eigenen Mitgliedstaat tätig sind, und von EU-weit 100.000 € für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, damit sie eine Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können. Den betreffenden KMU sollen daneben weitere Vereinfachungen bei der Erfüllung ihrer Mehrwertsteuerpflichten, z. B. in Bezug auf die Registrierung und die Berichterstattung, zugutekommen. Das neue Mehrwertsteuersystem soll im Januar 2024 in Kraft treten.

Vereinfachung der Mehrwertsteuer für die Streitkräfte der Mitgliedstaaten

Es sollen Steuerbefreiungsmaßnahmen zur Förderung gemeinsamer Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) eingeführt werden.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Quelle: Europäische Kommission - Pressemitteilung v. - IP/19/6232; (ImA)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-34728