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NWB Nr. 19 vom Seite 1733 Fach 19 Seite 2455

Überblick über das Recht der Eheschließung

von Regierungsdirektor Ulrich Waltemath, Wernigerode

I. Einleitung und Übersicht über die Neuregelungen

1. Einleitung

Das Eherecht findet seine Grundlage in Art. 3 Abs. 2 GG. Danach sind Männer und Frauen gleichberechtigt.

Im BGB waren nur die Vorschriften über das Verlöbnis enthalten. Die weiteren Vorschriften über die Ehefähigkeit, die Eheverbote, die Eheschließung, die Nichtigkeit der Ehe und die Aufhebung einer Ehe waren bisher im Ehegesetz vom (BGBl III 404-1) verankert. Die Vorschriften über das Recht der Ehescheidung wurden bereits 1976 aus dem Ehegesetz in das BGB übernommen. Durch das Eheschließungsrechtsgesetz wurden nunmehr auch die Vorschriften über das Recht der Eheschließung in das BGB übernommen und teilweise verändert (§§ 1303-1320 BGB). Das Ehegesetz und die dazu ergangenen Verordnungen wurden aufgehoben (Art. 14 EheschlRG). Die Neuregelungen sind mit Wirkung vom in Kraft getreten.

2. Übersicht über die Neuregelungen

Als Schadenersatzfolge bei Auflösung eines Verlöbnisses ist § 1300 BGB weggefallen. Die Eheverbote (Ehehindernisse) sind einschneidend vermindert worden. Des weiteren ist das bisher vor der Eheschließung notwendige Aufgebot (§ 12 Ehe...

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