Online-Nachricht - Freitag, 08.11.2019

Gesetzgebung | Bundestag beschließt JStG 2019

Der Bundestag hat am das Jahressteuergesetz 2019 in 2./3. Lesung beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/14873) stimmten CDU/CSU und SPD zu, AfD und FDP lehnten ihn ab, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Zu den Änderungen im Bereich E-Mobilität des Jahressteuergesetzes 2019 zählen:

  • eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,

  • eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets,

  • die Verlängerung der Befristung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder eines betrieblichen extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs,

  • die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Weitere Maßnahmen betreffen steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer und Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber:

  • eingeführt wird ein Pauschbetrag für Berufskraftfahrer,

  • die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden angehoben,

  • es wird ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books, E-Papers, Datenbanken und für Menstruationsprodukte eingeführt,

  • Krankenhausleistungen und Verpflegungsdienstleistungen gegenüber Studierenden und Schülern werden von der Umsatzsteuer befreit,

  • für betriebliche Fahrräder wird eine Pauschalbesteuerungsmöglichkeit eingeführt,

  • für inländische Betreiber von Internetplattformen, die Kapitalanlagen vermitteln, wird eine Steuerabzugsverpflichtung eingeführt,

  • die Wohnungsbauprämie wird von 512/1.024 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) auf 700/1400 Euro erhöht.

Hinweis:

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundestages sowie in unserem ReformRadar.

Quelle: Bundestag online; NWB Datenbank (ImA)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-34597