Reform Radar - Donnerstag, 14.11.2019

Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags

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Hintergrund:

Im Hinblick auf einen späteren vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags soll dieser in einem ersten Schritt zu Gunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden. Dadurch sollen rund 90 % aller Zahler des Solidaritätszuschlags zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer vom Solidaritätszuschlag vollständig entlastet werden.

Aktueller Stand:

  • : Gesetz im BGBl I 2019 S 2115 verkündet

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Stellungnahme Bundesrat

  • : Empfehlungen der Ausschüsse (Bundesrat)

  • : Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

  • : BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:

  • Der Solidaritätszuschlag wird ab 2021 teilweise abgeschafft.

  • Die Freigrenze in § 3 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 wird angehoben von 972 Euro / 1.944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) auf 16.956 Euro / 33.912 Euro. Die Freigrenze bezieht sich auf die BMG für den Solidaritätszuschlag, also die zu zahlende Einkommensteuer.

  • Insgesamt sollen 90 % der Steuerpflichtigen ganz vom Solidaritätszuschlag verschont bleiben.

  • Für höhere Einkommen wird eine Milderungszone eingerichtet, um einen Belastungssprung beim Überschreiten der Freigrenze zu vermeiden. Die Wirkung der Milderungszone nimmt mit steigendem Einkommen ab.

  • Nicht von der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags profitieren werden Bezieher hoher Einkommen, Personen mit Kapitalerträgen, bei denen die Günstigerprüfung nicht erfolgreich ist und juristische Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften).

Nachrichten

Beiträge

  • Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2019 - Teil 1: Umgesetzte Steuergesetzgebungsvorhaben im Jahr 2019,

  • Morawitz, Die geplante Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags,

  • Ahrensfeld / Hilbert, Berechnungen zur geplanten Anpassung des Solidaritätszuschlags,

  • Meier, Solidaritätszuschlag, InfoCenter

  • Bundesrechnungshof fordert vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags,

  • Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll 2021 steigen,

  • Hechtner, Zur Zukunft des Solidaritätszuschlags,

Blogs

  • Jahn, Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Kein Mut im Länderparlament!, NWB Experten-Blog

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  • Herold, Solidaritätszuschlag: „Framing“ wohin man schaut, NWB Experten-Blog

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Gesetzesmaterialien

Quelle: Bundestag online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB UAAAH-33623