Markenbeschwerdeverfahren – "CRAFT-WERK/CRAFTWORK/Kraftwerk (Unternehmenskennzeichen)" – Einrede mangelnder Benutzung hinsichtlich der Widerspruchsmarke "CRAFTWORK" – keine Glaubhaftmachung und somit keine Verwechslungsgefahr – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise Branchennähe - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der bekannten geschäftlichen Bezeichnung
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