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BMF - IV A/3-S 7280-25/67

Rechnungserteilung durch das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln

(1) Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V., in Köln-Weidenpesch, eine anerkannte Züchtervereinigung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Tierzuchtgesetzes vom , hat die Aufgabe, in der Bundesrepublik Deutschland die Vollblutzucht zu fördern und insbesondere die Rennen zu beaufsichtigen, die als Leistungsprüfungen der Vollblutzucht von den zugelassenen Rennvereinen veranstaltet werden. Der vom Direktorium erlassenen Rennordnung sind alle an einem Rennen Beteiligten unterworfen. Die Rennordnung regelt u. a. die Verteilung der Rennpreise. Danach werden alle auf deutschen Rennplätzen gewonnenen Preise vom Direktorium verwaltet und nach einem bestimmten Schlüssel auf Pferdebesitzer, Trainer, Jockeis usw. (Rennstallangestelle) aufgeteilt. Die am Rennen beteiligten Personen haben gegen den veranstaltenden Rennverein einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf den ihnen zustehenden Anteil des Rennpreises. Der einzelne Beteiligte hat, sofern er als Unternehmer tätig geworden ist, nur den ihm zustehenden Anteil des Rennpreises der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

(2) Das Direktorium ist nach der Rennordnung auch Verrechnungsstelle für den gesamten Rennbetrie...

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BMF v. 13.05.1968 - IV A/3-S 7280-25/67

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