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BPatG Beschluss v. - 30 W (pat) 38/18

Gesetze: § 94 Abs 1 Nr 1 MarkenG, § 96 Abs 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Inlandsvertreter IV" – Pflicht zur Bestellung – Benachrichtigung durch DPMA – zur Frage, ob die formlose ins Ausland versandte Mitteilung ausreichen kann, um die Verpflichtung des auswärtigen Markeninhabers zur Inlandsvertreterbestellung zu begründen

Leitsatz

Inlandsvertreter IV

Zur Frage, ob die Obliegenheit eines im Ausland ansässigen Markeninhabers, in einem anhängig gewordenen Löschungsverfahren einen Inlandsvertreter zu bestellen, durch einen formlos an die im Register vermerkte Auslandsadresse übermittelten Hinweis ausgelöst werden kann.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2019:070319B30Wpat38.18.0

Fundstelle(n):
PAAAH-33039

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 07.03.2019 - 30 W (pat) 38/18

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