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BBK Nr. 21 vom Seite 1022

Teilwertabschreibung auf Fertigerzeugnisse nach retrograder Methode

FG Münster bestätigt BFH-Rechtsprechung zum Teilwertbegriff

Hartmut Dicke

Handels- wie [i]Lüdenbach, Abschreibungen bei Saisonwaren, StuB 14/2019 S. 556 NWB LAAAH-22506 steuerrechtlich ist im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten eine Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden vorzunehmen und zu ermitteln, ob und inwieweit der (Vergleichs-)Wert zum Bilanzstichtag vom jeweiligen Buchwert abweicht. Mit Urteil vom hat das FG Münster das konkrete Vorgehen eines Unternehmens bei der steuerlichen Bewertung seiner fertigen Erzeugnisse und Waren nach der retrograden Methode beleuchtet und ist dabei auch umfassend auf die bisherige BFH-Rechtsprechung eingegangen. Im Folgenden werden die wesentlichen aus dem FG-Urteil zu ziehenden praxisrelevanten Schlussfolgerungen für das methodische Bewertungsvorgehen besprochen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Methoden zur Teilwertermittlung

1. Handelsbilanz

Für die [i]Willeke, Vorratsvermögen (HGB, EStG, IAS/IFRS), infoCenter NWB LAAAB-14463 Handelsbilanz wird nach § 253 Abs. 4 HGB für die Bewertung des Vorratsvermögens das sog. strenge Niederstwertprinzip vorgegeben. Soweit zum Bewertungsstichtag der Börsen- oder Marktpreis unter dem Buchwert liegt, ist der niedrigere Wert anzusetzen. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen, tritt der niedrigere beizulegende Wert an seine Stelle. Nach § 255 Abs. 4 HGB ...

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