Online-Nachricht - Freitag, 18.10.2019

Umsatzsteuer | Vordruck USt 1 TK - Haftung für die USt beim Internethandel (BMF)

Das BMF hat das Vordruckmuster für die Mitteilung an den Betreiber des elektronischen Marktplatzes nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG (Vordruckmuster USt 1 TK) eingeführt ().

Hintergrund: Betreiber elektronischer Marktplätze können gemäß § 25e Abs. 1 UStG für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung von Gegenständen von Unternehmern, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet wurde, unter bestimmten Voraussetzungen in Haftung genommen werden.

Gemäß § 25e Abs. 2 Satz 1 UStG tritt die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG grundsätzlich nicht ein, wenn dem Betreiber des elektronischen Marktplatzes eine gültige Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG vorliegt. Liegen dem nach § 21 AO örtlich zuständigen Finanzamt Erkenntnisse vor, dass ein Unternehmer, der Umsätze auf einem elektronischen Markplatz ausführt, seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht nachkommt und andere von ihm zu veranlassende Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen, ist es nach § 25e Abs. 4 Satz 1 UStG berechtigt, den betreffenden Betreiber eines elektronischen Marktplatzes hierüber zu informieren.

Für diese Mitteilung an den Betreiber des elektronischen Marktplatzes wird das Vordruckmuster USt 1 - TK Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG - eingeführt.

Hinweis:

Das Schreiben sowie der dazugehörige Vordruck sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Zum Thema Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet wurden darüber hinaus BMF-Schreiben zu den Vordruckmustern

  • USt 1 TM und

  • USt 1 TL

veröffentlicht.

Quelle: BMF online; (ImA)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-32858