Online-Nachricht - Freitag, 18.10.2019

Gesetzgebung | Bundestag stimmt für Reform der Grundsteuer

Der Bundestag hat am das Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer in 2./3. Lesung verabschiedet.

Für die von den Koalitionsfraktionen (BT-Drucks. 19/11084) vorgelegten Entwürfe für eine Grundgesetzänderung in den Artikeln 72, 105 und 125b stimmten 495 Abgeordnete bei 139 Gegenstimmen und zehn Enthaltungen. Damit wurde die benötigte Zweidrittelmehrheit von 473 Abgeordneten erfüllt. Eine von der Bundesregierung dazu vorgelegte wortgleiche Vorlage (BT-Drucks. 19/13454) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.

Der Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Grundsteuer-Reformgesetz (BT-Drucks. 19/11085) wurde vom Plenum in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Stimmen der der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der dazu vorgelegte wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/13453, 19/13713) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Zuvor war ein zu der Vorlage von der FDP-Fraktion vorgelegter Änderungsantrag (BT-Drucks. 19/14144) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grüne gegen das Votum von AfD, FDP und Linke abgelehnt worden.

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ (BT-Drucks. 19/11086) wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Linke und Grüne gegen das Votum von AfD und FDP angenommen. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/13456) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Den Entscheidungen lagen jeweils Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/14136, 19/14138, 19/14139) und Berichte (BT-Drucks. 19/14157, 19/14158, 19/14159) zugrunde.

Hinweise:

Diverse Anträge der Oppositionsparteien (u.a. die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter abzuschaffen) wurden abgelehnt.

Das Reformpaket bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates. Weitere Informationen zum Thema sowie die Gesetzesmaterialien hat der Bundestag auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundestag online, Stand: (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-32850