Online-Nachricht - Freitag, 11.10.2019

Europa | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen § 25e UStG (Kommission)

Im Rahmen ihrer monatlichen Diskussionen zu Verletzungen, später oder falscher Umsetzung von EU-Rechts durch die EU-Staaten hat die Europäische Kommission am fünf Entscheidungen zu Deutschland bekanntgegeben. Im Bereich Steuern fordert die Kommission Deutschland auf, die Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplatzbetreiber, die zulasten europäischer Unternehmen geht, zu widerrufen.

Hintergrund: Seit dem haftet gemäß dem deutschen Recht ein Marktplatz gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Waren, die von europäischen Unternehmen über die Plattform verkauft werden, wenn sie von Deutschland aus verbracht oder dorthin geliefert werden. Der Marktplatz kann die Haftung nur dann vermeiden, wenn er eine Bescheinigung auf Papier vorlegen kann, die dem auf seiner Plattform tätigen Verkäufer von der deutschen Steuerbehörde ausgestellt wurde, § 25e UStG.

Diese Verpflichtung ist nach Auffassung der Kommission ineffizient und unverhältnismäßig und behindert außerdem den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt, was einen Verstoß gegen das EU-Recht darstellt. Darüber hinaus haben sich die EU-Mitgliedstaaten bereits auf gemeinsame und effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug geeinigt, die am in Kraft treten.

Die den Betreibern digitaler Marktplätze zur Vermeidung der gesamtschuldnerischen Haftung auferlegte Verpflichtung geht über das in den EU-Vorschriften vorgesehene Maß hinaus und steht im Widerspruch zu den Zielen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

Schafft Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die Kommission den deutschen Behörden in dieser Sache eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln, die zweite Stufe in einem insgesamt maximal dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren.

Hinweis:

Details zu den weiteren, z.T. eingestellten Vertragsverletzungsverfahren aus den Bereichen Verkehr und Asylpolitik können Sie auf der Homepage der Kommission nachlesen.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAH-32357