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BFH 17.07.2019 V B 28/19, StuB 18/2019 S. 722

Umsatzsteuer | Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer

(1) Unternehmern i. S. des § 2 UStG steht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke zu. (2) Die Versagung einer derartigen Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen ist nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach denen objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Stpfl. zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet werden wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

Praxishinweise

Im entschiedenen Fall hatte der Unternehmer in der Vergangenheit Steuererklärungen wiederholt nicht, verspätet sowie teils unrichtig abgegeben und Steuern in erheb...

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