Online-Nachricht - Mittwoch, 18.09.2019

Einkommensteuer | Veräußerungsgewinn bei Entnahme aus einem Betriebsvermögen (BMF)

Das BMF hat zur Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei der Entnahme aus einem Betriebsvermögen (§ 23 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3 EStG) Stellung genommen ( :001).

Danach wird Rz. 34 des , BStBl 2000 I S. 1383 aufgehoben.

Anmerkung:

Rz. 34 lautet u.a.: „Bleibt bei der Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen der Entnahmegewinn kraft gesetzlicher Regelung bei der Besteuerung außer Ansatz, tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Buchwert des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Entnahme. Bei einer Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen vor dem ist in diesen Fällen aus Billigkeitsgründen Rz. 33 anzuwenden.“ Es folgen zwei Beispiele.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-30462