Online-Nachricht - Montag, 16.09.2019

Kindergeld | Praxisjahr für Abschluss als "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt" (FG)

Das Praxisjahr zur Vorbereitung auf den Abschluss als "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt" ist Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung mit der Folge, dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht ( (Az. 4 K 3925/17 Kg; NZB anhängig, BFH-Az. III B 145/19).

Sachverhalt: Der Sohn der Klägerin erlangte im Juli 2017 den Abschluss im Ausbildungsberuf "Landwirt". Noch im selben Monat meldete er sich für den weiteren Abschluss "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt" an einer Fachschule an. Da hierfür ein Praxisjahr zwingend vorgeschrieben ist, konnte er hiermit erst im Juli 2018 beginnen. In der Zwischenzeit absolvierte er das Praxisjahr in drei verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben.

Die Familienkasse lehnte den Antrag der Klägerin auf Festsetzung von Kindergeld ab August 2017 ab und führte zur Begründung aus, dass die Erwerbstätigkeit im Rahmen des Praxisjahres nach Erlangung eines Abschlusses schädlich sei. Eine einheitliche Ausbildung liege nicht vor, da durch das Praxisjahr eine Zäsur eintrete.

Das FG Münster gab der Klage statt:

  • Der Sohn der Klägerin hat sich auch während des Praxisjahres noch in einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung befunden.

  • Die Ausbildungstätigkeit hat während der Praktika im Vordergrund gestanden.

  • Die Arbeitstätigkeit ist den Ausbildungsmaßnahmen während der jeweils zeitlich befristeten Praktika untergeordnet gewesen.

  • Die Praktika sind vielmehr auf den angestrebten Abschluss zeitlich und inhaltlich abgestimmt worden.

  • Die Praktikantenverträge haben auf die angestrebte Ausbildung auch ausdrücklich Bezug genommen.

Hinweise:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BFH unter dem Az. III B 145/19 anhängig.

Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des FG Münster veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: FG Münster, Newsletter September 2019 (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-30328