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VG Koblenz 27.06.2019 4 K 886/18.KO, NWB 38/2019 S. 2770

Straßenausbaubeitrag | Buslinienverkehr erhöht Gemeindeanteil

Im Rahmen der Erhebung von Ausbaubeiträgen müssen Gemeinden bei der Festlegung ihres Eigenanteils für Ausbaumaßnahmen einen Buslinienverkehr dem Durchgangs- und nicht dem Anliegerverkehr zurechnen.

Anmerkung:

Der Ratsbeschluss der beklagten Stadt, der dem angegriffenen Bescheid zugrunde liegt, leidet nach Ansicht des Gerichts an einer greifbaren Fehleinschätzung, da er den in der streitgegenständlichen Straße verkehrenden öffentlichen Personennahverkehr vollumfänglich dem Anliegerverkehr zugerechnet hat. Dieser sei gänzlich dem [i]Zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen Beuscher, NWB 27/2018 S. 1973Durchgangsverkehr zuzuordnen. Denn der durch das Anfahren einer Haltestelle verursachte Fahrverkehr weise keinen unmittelbaren Bezug zu den an die Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücken auf. Weder führe er zu diesen Grundstücken hin, n...

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